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AGB

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AGB

Hier findest du die geltenden allgemeinenen Geschäftsbedingungen.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nach­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Rechts­ge­schäfte von den EinzelberaterInnen der Inspirationszone (nach­ste­hend „EinzelberaterInnen der IZ” genannt) mit ihren Ver­trags­part­nerInnen (nach­ste­hend “Kunde” genannt). Sie gel­ten ins­be­son­dere für alle zukünf­ti­gen Geschäfte und ergän­zen die schrift­li­chen Vereinbarungen.

1. ALLGEMEINES

(1) Für sämt­li­che Geschäfte zwi­schen Kunde und den EinzelberaterInnen der IZ gel­ten aus­schließ­lich diese AGB.
(2) Abwei­chende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den haben nur Gül­tig­keit, soweit die EinzelberaterInnen der IZ sie schrift­lich anerkannt haben.
(3) Von die­sen AGB abwei­chende oder ergän­zende Ver­ein­ba­run­gen soll­ten in Schrift­form erfolgen.

2. AUFTRAG, VERTRAG

(1) Grund­lage der Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen Kunde und den EinzelberaterInnen der IZ sind die ent­spre­chenden Auf­trags­be­stä­ti­gun­gen. Aktua­li­sie­run­gen und Ände­run­gen von Ange­bo­ten wer­den von bei­den Par­teien schrift­lich ver­ein­bart und wer­den als Zusatz­ver­ein­ba­rung Bestand­teil der Ver­trags­be­zie­hung zwi­schen Kunde und den Einzelberater*innen der IZ. Der Ver­trag mit dem aktu­ells­ten Datum ist immer der Bin­dende. Der Kunde ist nach Annahme des Auf­tra­ges an die EinzelberaterInnen gebunden.

(2) Kunde und die EinzelberaterInnnen der IZ ver­pflich­ten sich über alle aus Anlass der Geschäfts­be­zie­hung bekannt gege­be­nen Tat­sa­chen Still­schwei­gen zu wah­ren. Die Ver­schwie­gen­heits­pflicht gilt auch nach Been­di­gung des Ver­tra­ges. Dies gilt für alle Infor­ma­tio­nen, sofern sie nicht offen­sicht­lich gewor­den sind.

3. URHEBERRECHT

(1) Alle von den EinzelberaterInnen der IZ erstell­ten Arbei­ten sind bis zur (Teil-)Annahme durch den Kun­den Eigen­tum der IZ. Der Kunde kann alle Arbei­ten in der ver­ein­bar­ten Art und Weise und dem ver­ein­bar­ten Umfang nutzen.
(2) Ver­viel­fäl­ti­gun­gen und wei­tere Ver­wer­tun­gen gleich wel­cher Art, gleich mit wel­chem Medium, die über den Auf­trag hin­aus­ge­hen, bedür­fen der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung der IZ.
(3) Die von den EinzelberaterInnen der IZ vor­ge­stell­ten Kon­zepte sind alle­samt urhe­ber­recht­lich geschützt. Bei einer Prä­sen­ta­tion han­delt es sich nicht um ein ver­bind­li­ches Ange­bot. Das einer Prä­sen­ta­tion zugrunde lie­gende Kon­zept, die Prä­sen­ta­ti­ons­un­ter­la­gen selbst und die sonst zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen sind recht­lich (urhe­ber­recht­lich) geschützt und dür­fen von dem betref­fen­den Kun­den, für wel­chen die Prä­sen­ta­tion erstellt wurde, außer­halb einer Koope­ra­tion mit der IZ nicht für eigene Zwe­cke genutzt und/oder an Dritte wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Die Prä­sen­ta­tion und die zugrunde lie­gen­den Kon­zepte sowie alle dem betref­fen­den Kun­den im Zusam­men­hang mit dem jewei­li­gen Kon­zept zur Ver­fü­gung gestell­ten sowie bekannt gewor­de­nen Infor­ma­tio­nen, ins­be­son­dere Prä­sen­ta­tio­nen und damit zusam­men­hän­gende Unter­la­gen sowie alle bekannt gewor­de­nen Details der Geschäfts­be­zie­hun­gen, sind streng ver­trau­lich zu behan­deln und dür­fen nicht an Dritte wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Diese Ver­trau­lich­keit gilt unab­hän­gig davon, ob zwi­schen den Par­teien ein Ver­trag zustande kommt und im Fall des Zustan­de­kom­mens auch nach Been­di­gung der Geschäfts­be­zie­hung der Parteien.

4. VERGÜTUNG

(1) Die in einer Auf­trags­be­stä­ti­gung, in einer Ver­trags­ver­ein­ba­rung oder in einem Ange­bot gerech­ne­ten Preise ver­ste­hen sich als Net­to­preise zuzüg­lich dem zum Zeit­punkt der Rech­nungs­le­gung gel­ten­den gesetz­li­chen Mehrwertsteuersatz.
(2) Alle Leis­tun­gen der EinzelberaterInnen der IZ, die nicht aus­drück­lich durch das ver­ein­barte Hono­rar abge­gol­ten sind, wer­den geson­dert ent­lohnt. Alle erwach­se­nen Fremd­kos­ten und Aus­la­gen der EinzelberaterInnen der IZ sind vom Kun­den zu erset­zen.
(3) Wenn der Kunde Auf­träge, Arbei­ten, Pla­nun­gen und der­glei­chen außer­halb der lau­fen­den Betreu­ung ändert und/oder abbricht, hat er den EinzelberaterInnen der IZ alle ange­fal­le­nen Kos­ten zu erset­zen und sie von allen Ver­bind­lich­kei­ten gegen­über Drit­ten frei­zu­stel­len. Glei­ches gilt, wenn Arbei­ten der EinzelberaterInnen der IZ infolge von unrich­ti­gen, nach­träg­lich berich­tig­ten oder lücken­haf­ten Anga­ben des Kun­den ganz oder teil­weise wie­der­holt wer­den müs­sen oder ver­zö­gert werden.

5. NUTZUNGSRECHT

Die EinzelberaterInnen der IZ über­tragen dem Kun­den nach Bezah­lung das im ent­spre­chen­den Ver­trag fest­ge­legte Nutzungsrecht.

6. KÜNDIGUNG

(1) Kün­digt der Kunde einen Auf­trag, den er gegen­über den EinzelberaterInnen der IZ frei­ge­ge­ben hat, vor­zei­tig, gilt bezüg­lich des Hono­rars der EinzelberaterInnen der IZ zwi­schen den Ver­trags­part­nern § 649 BGB.

7. HAFTUNG

(1) Die EinzelberaterInnen der IZ haf­ten nur in Fäl­len des Vor­sat­zes oder der gro­ben Fahr­läs­sig­keit nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Für leichte Fahr­läs­sig­keit haf­tet die IZ aus­schließ­lich nach den Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes, wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit oder wegen der Ver­let­zung wesent­li­cher Vertragspflichten.
(2) Die EinzelberaterInnen der IZ haf­ten nicht für Ver­säum­nisse oder eine ver­spä­tete Erfül­lung von Ver­trags­pflich­ten, wenn diese auf Ursa­chen höhe­rer Gewalt oder auf Ursa­chen, auf die die IZ keine Ein­fluss­mög­lich­keit hat, zurück­zu­füh­ren sind.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENSERSATZ

(1) Nach Fer­tig­stel­lung des Pro­duk­tes ist der Kunde ver­pflich­tet, die Leis­tung abzu­neh­men. Der Kunde ist zur Teil­ab­nahme ver­pflich­tet, sofern die betref­fen­den Bestand­teile der Pro­duk­tion den ver­ein­bar­ten Anfor­de­run­gen entsprechen.
(2) Der Kunde hat offen­sicht­li­che Män­gel sofort bei Annahme der Leis­tung der EinzelberaterInnen der IZ gel­tend zu machen. Nicht offen­sicht­li­che Män­gel sind unver­züg­lich nach Kennt­nis­nahme zu melden.
(3) Die EinzelberaterInnen der IZ haf­ten bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit nach den gesetz­li­chen Vorschriften.
(4) Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­ten die EinzelberaterInnen der IZ sowie ihre Erfül­lungs– und Ver­rich­tungs­ge­hil­fen nur, wenn eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht (Kar­di­nals­pflicht) ver­letzt wird oder ein Fall des Ver­zugs oder der Unmög­lich­keit vorliegt.
(5) Die vor­ge­nann­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen sowie die ver­kürzte Gewähr­leis­tungs­pflicht gel­ten nicht für das Feh­len zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten, für Fälle von Arg­list, für Ver­let­zun­gen des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, für Rechts­män­gel sowie bei Haf­tung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bedin­gun­gen berührt die Wirk­sam­keit der Übri­gen nicht. Soll­ten ein­zelne Klau­seln unzu­läs­sig sein, so gilt statt­des­sen die ent­spre­chende gesetz­li­che Regelung.
(2) Der Kunde gestat­tet den EinzelberaterInnen der IZ, ihn als Refe­renz zu benennen.
(3) Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten zwi­schen Kunde und der IZ ist Hamburg.
(4) Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Stand: September 2022

 

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